Motion – Volle Entschädigung bei missbräuchlichen Rechtsmittelverfahren
Immer wieder sind Bürger mit missbräuchlichen Rechtsmittelverfahren konfrontiert, um z.B. eine Bauvorhaben zu verzögern. Aktuell erhält der Beklagte, selbst wenn er Recht erhält, nur ein Teil seiner Kosten erstattet.
Mit der Motion möchten wir, dass die unterliegende Partei, wenn das Rechtsbegehren bös- oder mutwillig erfolgt, voll entschädigt wird.