An der heutigen Delegiertenversammlung erhielt ich die Gelegenheit etwas über die Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen zu erzählen.

Meine Präsentation und der Begleittext sind unten abgebildet.

Slide Kommentar

 

Begrüssung

 

Es freut mich, dass ich die Gelegenheit erhalte Ihnen in den nächsten 5-10 Minuten etwas das zur «Kündigung der Vereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen» erzählen zu können. Ich werde kurz auf die Vereinbarung, den Lotteriefonds und die Idee hinter der Kündigung erzählen und anschliessend meine persönliche Meinung abgeben.

 

Ausgangslage und einige Details zur Vereinbarung

 

Die Vereinbarung welche seit 2010 in Kraft ist, regelt die die Höhe der Zahlung an die wichtigsten Kultureinrichtungen und wurde von den Kantonen Luzern, Zürich, Zug und Schwyz vereinbart.

Die Kantone Ob & Nidwalden traten der Vereinbarung nie bei, leisten aber seit einigen Jahren regelmässige «freiwillige» Beiträge.

Von einer generellen Unterstützung von Kulturschaffenden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu sprechen ist falsch, denn aktuell werden das Opernhaus Zürich, Schauspielhaus Zürich, Tonhalle Zürich, KKL, Luzerner Theater und Luzerner Sinfonieorchester in der Vereinbarung berücksichtigt. Weitere «Kultureinrichtungen» sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.

Die Höhe der jährlichen Zahlung wird alle drei Jahre, basierend auf der ermittelten Publikumsverteilung der bezahlten Subventionen durch die Standortkantone, festgelegt.

 

Ausgangslage und einige Details zum Lotteriefonds

 

Der Lotteriefonds wird aus dem Reingewinn von SWISSLOS gespiesen, welcher auf die Deutschschweizer Kantone und das Tessin verteilt wird. Die erhaltenen Geldbeträge können unter anderem für «Kulturträger sowie kulturelle Veranstaltungen und Projekte» eingesetzt werden.

Innerhalb des Lotteriefonds unterscheiden wir einen «zweckgebundenen Anteil», welcher für die innerkantonale Kultur- und Sportförderung verwendet wird und einen «nicht-zweck gebundenen» Anteil.

Der «nicht-zweck gebundenen», sowie der «zweckgebundenen Anteil» des Lotteriefonds weisen zusammen eine Summe von 21.8 Mio. CHF aus.

Es obliegt der Kompetenz des Regierungsrates festzulegen, wie die Mittel des Lotteriefonds verwendet werden sollen.

 

Idee hinter der Kündigung

 

Aufgrund des Bundesgesetzes dürfen Gelder aus dem Lotteriefonds nicht zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen verwendet werden.

Es ist also nicht möglich Geld aus dem Lotteriefonds für die «Kulturförderung» einzusetzen, solange eine vertraglich verpflichtende Vereinbarung besteht.

Erlaubt sind laut der interkantonalen Lotterie- und Wettkommission Comlot «freiwillige Beträge» an Kulturinstitutionen.

Ein solcher «freiwilliger» Betrag (wie es Ob- & Nidwalden seit Jahren macht) kann jedoch erst ausgerichtet werden, wenn die Vereinbarung gekündigt wird (auf Dez. 2021).

Aktuell rechnet die Regierung damit, dass ab 2022 die Beiträge an die Kantone Luzern und Zürich über den Lotteriefonds bis über 2032 gedeckt sind.
Der Regierungsrat rechnet in seiner Mitteilung damit, dass im Mittel jährlich ca. 1 Mio. CHF von den Reserven des Lotteriefonds aufgewendet werden müssen (bei aktuell 15.1 Mio. CHF Bestand).

Eine allfällige Anpassungen der Höhe der Zahlung oder der Handhabung wären somit erst in ca. 15 Jahren notwendig, wenn sich der Lotteriefonds so weiter entwickelt wie bisher.

 

Auswirkung auf die innerkantonale Sport- & Kulturförderung

 

Die FDP Fraktion hat im Kantonsrat, während der Debatte zur Kündigung der Vereinbarung, klargestellt, dass die Kulturförderung wichtig ist und das nicht auf dem Buckel der kantonalen Kulturschaffenden und der kantonalen Sportförderung gespart werden darf (nachzulesen im Ratsprotokoll).

Kultur ist wichtig und ein Teil der Identität eines Kantons. Es ist wichtig, dass die innerkantonale Förderung von diesem Entscheid nicht negativ beeinflusst wird.

Entsprechend werden die zu zahlenden «freiwilligen» Beträge aus dem «nicht-zweckgebunden» Teil des Lotteriefonds verwendet.

Was passiert, der Regierungsrat nun plötzlich seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt oder wenn sich die Situation mit dem Lotteriefonds plötzlich verschlechtert?

Dann obliegt es dem Kantonsrat, der jederzeit mit einem politischen Vorstoss die Handlung der Regierung beeinflussen kann, entsprechend zu reagieren. Dies kann jederzeit und von jedem einzelnen Kantonsrat initiiert werden.

 

Empfehlung

 

Da die Kündigung unter Einhaltungen sämtlicher Abmachungen stattfinden soll, kann nicht die Rede davon sein, dass sich der Kanton Schwyz unberechenbar verhalte und ein vertrauensunwürdiger Partner sei. Sonst wäre ja jeder Bürger, der schon einmal ein Abonnement oder eine Mitgliedschaft gekündigt hat, im selben Mass nicht vertrauenswürdig.

Wir ermöglichen somit, dass der Staatshaushalt um ca. 1.8 Mio. Schweizer Franken entlastet wird, ohne dass dabei die innerkantonale Sport- und Kulturförderung negativ beeinflusst wird. Dies wiederum kommt jedem einzelnen Bürger unseres Kantons zu Gute. Zum einen findet kein Abbau des kulturellen Angebotes statt, auch wenn dies von den Gegnern gerne behauptet wird, und zugleich müssen für 1.8 Mio. CHF weniger Steuern erhoben werden. Geld das jeder Schwyzer stattdessen z.B. für ein Besuch des KKL oder des Opernhauses verwenden kann, was ich jedem empfehlen kann.

Verwenden wir den Lotteriefonds seinem Zweck entsprechend: Zur Förderung und Unterstützung der Kultur.

Gastgeber und Redner Josef Marty und Präsidentin Marlene Müller an der DV in Studen.

Zusatzinformation